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OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Treu und Glauben; Unterhaltsgläubigers; Unterhaltspflichtigen; Pflicht zur Information über Einkommen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1605
Verfahrensgang
- AG Aachen, 02.02.1990 - 27 F 151/89
- OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 856
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80
Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses
Auszug aus OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90
Es ist allerdings zu beachten, daß das prozessuale Anerkenntnis weder frei widerruf bar ist, noch wegen Irrtums o. ä. angefochten werden kann; auch ist die Vorschrift des § 290 ZPO nicht entsprechend anwendbar (vgl. BGHZ 80, 389 ff = NJW 1981, 2193).
- BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes
Die Anrechnung solcher Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit bestimmt sich auch im Verwandtenunterhaltsrecht nach dem - hier entsprechend heranzuziehenden - Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 BGB (…vgl. Kalthoener/Büttner aaO. Rdn. 480; OLG Köln FamRZ 1991, 856 [OLG Köln 16.08.1990 - 10 UF 66/90]; grundlegend zu § 1577 Abs. 2 Senatsurteil vom 24. November 1982 - IVb ZR 310/81 = FamRZ 1983, 146 ff; anders hingegen, nämlich gestützt auf allgemeine Billigkeitsabwägungen, etwa OLG Koblenz FamRZ 1989, 1219). - BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91
Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses
Dies steht der Annahme entgegen, der Ehemann habe bewußt mit Vortrag zurückgehalten, um die Ehefrau sogleich zu einem Anerkenntnis auch für die Zukunft zu veranlassen (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 1991, 856 [OLG Köln 16.08.1990 - 10 UF 66/90]). - BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei …
Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; 1997, 641/642).
- OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung
Ist der Bedachte - wie vorliegend - eine dem Erblasser nahestehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 856, 866; FamRZ 1997, 641, 642). - BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin - …
Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; FamRZ 1997, 641/642). - BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
Auslegung eines Testaments
Ist der Bedachte ein naher Angehöriger des Erblassers, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 641/642). - BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99
Auslegung eines Erbvertrages
Ist der Bedachte ein naher Angehöriger des Erblassers, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 641/642). - OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste
Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; 1997, 641/642).