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   OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90   

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https://dejure.org/1990,2699
OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90 (https://dejure.org/1990,2699)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.08.1990 - 10 UF 66/90 (https://dejure.org/1990,2699)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. August 1990 - 10 UF 66/90 (https://dejure.org/1990,2699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Treu und Glauben; Unterhaltsgläubigers; Unterhaltspflichtigen; Pflicht zur Information über Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1605

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 856
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90
    Es ist allerdings zu beachten, daß das prozessuale Anerkenntnis weder frei widerruf bar ist, noch wegen Irrtums o. ä. angefochten werden kann; auch ist die Vorschrift des § 290 ZPO nicht entsprechend anwendbar (vgl. BGHZ 80, 389 ff = NJW 1981, 2193).
  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Die Anrechnung solcher Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit bestimmt sich auch im Verwandtenunterhaltsrecht nach dem - hier entsprechend heranzuziehenden - Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 BGB (vgl. Kalthoener/Büttner aaO. Rdn. 480; OLG Köln FamRZ 1991, 856 [OLG Köln 16.08.1990 - 10 UF 66/90]; grundlegend zu § 1577 Abs. 2 Senatsurteil vom 24. November 1982 - IVb ZR 310/81 = FamRZ 1983, 146 ff; anders hingegen, nämlich gestützt auf allgemeine Billigkeitsabwägungen, etwa OLG Koblenz FamRZ 1989, 1219).
  • BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91

    Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses

    Dies steht der Annahme entgegen, der Ehemann habe bewußt mit Vortrag zurückgehalten, um die Ehefrau sogleich zu einem Anerkenntnis auch für die Zukunft zu veranlassen (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 1991, 856 [OLG Köln 16.08.1990 - 10 UF 66/90]).
  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04

    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei

    Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; 1997, 641/642).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15

    Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung

    Ist der Bedachte - wie vorliegend - eine dem Erblasser nahestehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 856, 866; FamRZ 1997, 641, 642).
  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

    Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; FamRZ 1997, 641/642).
  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Ist der Bedachte ein naher Angehöriger des Erblassers, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 641/642).
  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99

    Auslegung eines Erbvertrages

    Ist der Bedachte ein naher Angehöriger des Erblassers, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 641/642).
  • OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13

    Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste

    Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; 1997, 641/642).
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